Anmeldung Klasse 1 - Einschulung
Kinder für die erste Klasse anmelden - Einschulung 2026/27
Mit dem Beginn des kommenden Schuljahres sind alle Kinder, die bis 30. Juni 2026 das sechste Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet, die Grundschule zu besuchen.
Dasselbe gilt für die Kinder, die zwischen dem 01. Juli 2026 und dem 30. Juni 2027 das sechste Lebensjahr vollendet haben und von den Erziehungsberechtigten zum Besuch der Grundschule angemeldet werden (Korridorkinder). Eine gründliche Beratung durch die Erzieherinnen der Kindergärten und den Kooperationslehrkräften der zuständigen Grundschulen wird vorab dringend empfohlen.
Kinder, die nach dem 30. Juni 2027 das sechste Lebensjahr vollenden und deren Eltern eine Einschulung wünschen, können vorzeitig eingeschult werden. Hierzu ist ein Antrag erforderlich, über den die Schule unter Beziehung eines Gutachtens des Gesundheitsamtes und gegebenenfalls einer pädagogisch- psychologischen Prüfung entscheidet.
Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, alle schulpflichtigen Kinder, alle Korridorkinder, die zwischen dem 1. Juli 2026 und 30. Juni 2027 das 6. Lebensjahr vollenden und eingeschult werden sollen, sowie alle Kinder, welche vorzeitig eingeschult werden sollen, bei der zuständigen Grundschule anzumelden.
Kinder, die im letzten Jahr zurückgestellt wurden, müssen neu angemeldet werden.
Eine Zurückstellung vom Schulbesuch auch von Kindern, die an einer Privatschule angemeldet werden sollen, kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten nur von der zuständigen Schulleitung einer staatlichen Grundschule genehmigt werden.
Einschulung

Die Schulanmeldung für Klasse 1 findet am Montag, 02. März 2026 statt.
Alle Eltern, deren Kind im September 2026 regulär schulpflichtig wird, erhalten einen Brief mit Informationen und den Anmeldeunterlagen per Post. Bitte bringen Sie diese zur Schulanmeldung mit.
Zur Vermeidung langer Wartezeiten und um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bittet die Schulleitung um Anmeldung in alphabetischer Reihenfolge der Nachnamen.
A – H von 14.00 – 14.30 Uhr
I – O von 14:30 - 15.00 Uhr
P-Z von 15:00 – 15:30Uhr
Für die Schulanfänger aus den Teilorten benötigen wir für die Busfahrkarten ein Passbild. Bitte bringen Sie dieses bei der Anmeldung mit.
Einschulung - Schulpflicht
Der Stichtag für die Einschulung ist der 30. Juni des Kalenderjahres, in dem Ihr Kind 6 Jahre alt wird. Eltern, deren Kinder nach dem Stichtag geboren sind und bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, können die Schulpflicht durch die einfache Anmeldung an der Grundschule auslösen.
Wie kann ich mein Kind vom Schulbesuch zurückstellen?
Sofern Sie der Überzeugung sind, dass Ihr Kind noch Zeit braucht, um die notwendigen Voraussetzungen für einen gelingenden Schulstart zu entwickeln, kann Ihr Kind auf Antrag zurückgestellt werden.
Die Entscheidung über den Antrag auf Zurückstellung trifft die Grundschule.
Wie kann ich mein Kind vorzeitig einschulen lassen?
Die Erziehungsberechtigten können die vorzeitige Schulpflicht ihres Kindes durch die Anmeldung an der für sie zuständige Grundschule auslösen.

