Verschiebung der zentralen Abschlussprüfungen an den Schulen im laufenden
Schuljahr sowie Umgang mit außerschulischen Veranstaltungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

noch einmal danke ich lhnen sehr herzlich für alles, was Sie in diesen so herausfordernden
Zeiten tagtäglich leisten. lch bin mir bewusst, dass die weiterhin sehr dynamische
Lageentwicklung bezüglich der Verbreitung des Coronavirus eine besondere
Belastung für die Schulleiterinnen und Schulleiter, unsere Lehrerinnen und Lehrer, die
Eltern und die Schülerinnen und Schüler im Land ist. ln diesem Zusammenhang hat
auch die Sorge um die anstehenden Abschlussprüfungen an den Schulen weiter
zugenommen. Wir haben die Gesamtsituation lange und sorgsam abgewogen.
Vor diesem Hintergrund habe ich nun entschieden, den Beginn aller zentralen schulischen
Abschlussprüfungen vom bislang vorgesehenen Termin nach den Osterferien auf
die Zeit ab dem 18. Mai 2020 zu verlegen. Denn wir müssen davon ausgehen, dass die
Schülerinnen und Schüler wegen der Einstellung des Unterrichts bis einschließlich der
Osterferien ohne eine Verschiebung der anberaumten Prüfungstermine nicht über die
nötigen Voraussetzungen für die Prüfung verfügen.

Mit einem neuen Terminplan wollen wir ermöglichen, dass dies in dieser schwierigen
Zeit im lnteresse der betroffenen Schülerinnen und Schüler doch bewerkstelligt werden
kann.
Folgender neuer Terminplan ist damit für die einzelnen zentralen Abschlussprüfungen
vorgesehen:

Abiturprüfungen allgemein bildende Gymnasien:
1. Hauptprüfungstermine vom 18. bis zum 29. Mai 2020,
2. erster Nachtermin in der Zeit vom 16. bis 26. Juni 2020,
3. aktuell Klärung, wann im Juli ein zweiter Nachtermin angeboten werden kann,
4. bei Bedarf möglicher Sondertermin ab Mitte September,
5. mündliche Prüfungen vom 20. bis 29. Juli2020.

RealschulabschIussprüfungen
1. Hauptprüfungstermine vom 20. bis 28. Mai 2020,
2. erster Nachtermin in der Zeit vom 16. bis 23. Juni 2020,
3. aktuell Klärung, wann im Juli ein zweiter Nachtermin angeboten werden kann,
4. bei Bedarf möglicher Sondertermin ab Mitte September,
5. mündliche Prüfungen vom 20. bis 29. Juli 2020.

WerkrealschulabschIussprüfungen
1. Hauptprüfungstermine vom 20. bis 27. Mai 2020,
2. erster Nachtermin in der Zeit vom 16. bis 22. Juni 2020,
3. aktuell Klärung, wann im Juli ein zweiter Nachtermin angeboten werden kann,
4. bei Bedarf möglicher Sondertermin ab Mitte September,
5. mündliche Prüfungen vom 20. bis 29. Juli 2020.

HauptschulabschIussprüfungen
1 . Hauptprüfungstermine vom 16. bis 24. Juni (aktueller Stand! Das Zeitfenster der
drei Termine muss bei Bedarf zugunsten des Nachtermins noch verengt
werden!),
2. erster Nachtermin 6. bis 8. Juli 2020,
3. aktuell Klärung, wann im Juli ein zweiter Nachtermin angeboten werden kann,
4. bei Bedarf möglicher Sondertermin ab Mitte September,
5. mündliche Prüfungen vom 20. bis 29. Juli2020.

Berufliche Schulen
Für die beruflichen Schulen (auch für die beruflichen Gymnasien und die Berufsoberschulen)
wird das terminliche Gesamttableau ebenfalls so angepasst, dass alle zentralen
Prüfungen erst ab 18. Mai anberaumt werden.
Die Terminierung der Prüfungen der Berufsschulen muss noch im Einvernehmen mit
den Kammern erfolgen. Der gesamte Zeitplan für die beruflichen Schulen wird noch
gesondert an diese kommuniziert, sobald diese Abstimmung erfolgt ist.

Termingerechte Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studiengänge und die
berufliche Ausbildung möglich
Durch die Kultusministerkonferenz wird sichergestellt, dass auch mit dem neuen Zeitplan
für die Abschlussprüfungen eine termingerechte Bewerbung für bundesweit bzw.
örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge möglich ist. Gleiches gilt für den Zugang
zur beruflichen Ausbildung.

Umgang mit Klassenfahrten, Studienfahrten und Schüleraustausche
Zudem nehme ich noch einmal auf das Schreiben des Ministerialdirektors Föll vom 3.
Màr22020 Bezug, mit dem wir zum Umgang mit Klassenfahrten, Studienfahrten und
Schüleraustauschen Stellung genommen haben. Hier gilt nun, dass alle außerunterrichtlichen
Veranstaltungen bis Schuljahresende untersagt sind. Dies umfasst alle
Studien- und Klassenfahrten im lnland wie in das Ausland sowie alle Schüleraustausche.
Die hierdurch verursachten Stornierungskosten werden vom Land übernommen.
Die im Schreiben vom 3.3.2020 dargelegten Regelungen zum Kostenersatz sind
weiterhin aktuell und zu beachten.
Von neuen Reisebuchungen für das kommende Schuljahr ist bis auf weiteres abzusehen.

Präsenz der Lehrerinnen und Lehrer
lch bitte die Schulleiterinnen und Schulleiter darauf zu achten, dass sich die Lehrkräfte
ihrer Schule nur aus zwingenden schulorganisatorischen Anlässen, insbesondere
auch zur Notbetreuung, im Schulgebäude aufhalten sollen. Die Lehrkräfte befinden
sich weiterhin im Dienst, der grundsätzlich von zuhause zu verrichten ist.

Weitere lnformationen zur Organisation der Abschlussprüfungen
lch weiß, dass es noch offene Fragen gibt, die mit der Durchführung der verschobenen
Abschlussprüfungen zusammen hängen: Dies gilt für die Zuordnung der Termine zu
einzelnen Fächern, für eine pragmatische Regelung der anstehenden Korrekturverfahren
und anderes mehr. Zu all diesen Fragen werden wir zeitnah noch einmal gesondert
informieren.

Bitte leiten Sie dieses Schreiben an alle bei lhnen vor Ort Beteiligten weiter.
lch danke lhnen allen nochmals sehr herzlich für lhren unermüdlichen Einsatz und lhre
große Unterstützung!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Susanne Eisenmann