Die Landesregierung hat beschlossen, ab Dienstag, den 17. März 2020 den Unterricht und jegliche Veranstaltungen an Schulen sowie den Betrieb der Kindertagesstätten auszusetzen. Es betrifft auch die Kindertagespflege im Land. Dies gilt bis einschließlich Sonntag, den 19. April 2020, also bis zum Ende der Osterferien.

Die Einrichtung einer Notfallbetreuung für diejenigen Schülerinnen und Schüler an Grundschulen und den Klassenstufen 5 und 6 an weiterführenden Schulen und den entsprechenden Förderschulen ist erforderlich, um in den Bereichen der kritischen Infrastruktur (systemrelevante Berufe) die Arbeitsfähigkeit der Erziehungsberechtigten, die sich andernfalls um ihre Kinder kümmern müssten, aufrecht zu erhalten. 

Zur kritischen Infrastruktur zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung (medizinisches und pflegerisches Personal, Hersteller von für die Versorgung notwendigen Medizinprodukten), die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), die Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung) sowie die Lebensmittelbranche.

Grundvoraussetzung ist dabei, dass beide Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler, im Fall von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind. 

Die Notfallbetreuung an den Schulen erstreckt sich auf den Zeitraum der regulären Unterrichtszeit dieser Schülerinnen und Schüler. Die Einteilung der Kinder und des beaufsichtigten Personals obliegt der Schulleitung der August-Ludwig-Schlözer-Schule. 

Bei Bedarf melden sich betroffene Erziehungsberechtigte der August-Ludwig-Schlözer-Schule per Mail (schule@alss-kirchberg.de)  oder telefonisch (07954/98200) im Sekretariat der Schule unter Angabe der Gründe (kritische Infrastruktur, sh. oben) bis 

Montag, 16.03.2020, 12:30 Uhr (spätestens- besser früher!)

Zur Bestätigung ihres beruflichen Tätigkeitsfeldes müssen beide Erziehungsberechtigte (bei Alleinerziehenden im Einzelfall) zeitnah entsprechende Arbeitgeberbescheinigungen vorlegen. 

Bitte geben Sie Ihren Kindern wie gewohnt ein Vesper und etwas zu trinken mit in die Betreuung. Die Mensa wird nicht geöffnet haben. 

Wir informieren Sie im Laufe des Montags über den genauen zeitlichen Rahmen und den Ort der Notfallbetreuung. 

Diese beginnt ab Dienstag, den 17.03.2020. 

gez. die Schulleitung der August-Ludwig-Schlözer Schule