Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

gemäß aktueller Corona-Verordnung Schule  gelten für den Schulbetrieb an der ALSS  folgende Vorgaben:

 

  • Maskenpflicht
    • Bus (Busfahrt, Haltestellenbereich)
    • Bewegungsflächen im Schulgebäude bis zum Tisch im eigenen Klassenzimmer / Gruppenraum (Flure, Treppenhäuser, Toiletten)
    • Während der Unterrichtszeit besteht ab sofort keine Maskenpflicht mehr; freiwilliges Tragen ist jederzeit möglich

 

  • Selbsttestung muss weiterhin durchgeführt werden (bis zu den Herbstferien drei mal je Woche: MO / MI / FR)
    • Grundschüler werden weiterhin zu Hause getestet
    • Sekundarstufenschüler (ab Klasse 5) testen sich weiterhin in der Schule unter Anleitung und Aufsicht ihres Lehrers, jeweils zu Beginn ihrer ersten Schulstunde.

 

  • Kiosk und Mensa sind geöffnet (Maskenpflicht beim Anstellen und bis zum Essensplatz)

 

  • Alle Klassen sind komplett in der Schule (Präsenzunterricht)

 

  • Schülerinnen und Schüler können von der Schule auf Antrag von der Pflicht zum Besuch des Präsenzunterrichts befreit werden, sofern durch die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung glaubhaft gemacht wird, dass im Falle einer COVID-19 Erkrankung mit einem besonders schweren Krankheitsverlauf für die Schülerin oder den Schüler oder eine mit ihr oder ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person zu rechnen ist. Die Erklärung einschließlich der ärztlichen Bescheinigung ist innerhalb der ersten Woche nach Beginn des Schuljahres oder Schulhalbjahres bei der Schule abzugeben (Schulleitung).

 

  • Nichtteilnahme am Selbsttest bzw. Verweigern der medizinischen Maske (ohne glaubhafte ärztliche Bescheinigung) gelten als Verletzung der Schulbesuchspflicht; es besteht kein Anspruch auf Fernlernunterricht!