Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
gemäß aktueller Corona-Verordnung Schule gelten für den Schulbetrieb an der ALSS folgende Vorgaben:
- Inzidenzunabhängig müssen grundsätzlich medizinische Masken getragen werden (auch im Unterricht) außer…
- Pausenbereich außerhalb des Schulgebäudes
- Fachpraktischer Sportunterricht
- Essen und Trinken
- Kiosk und Mensa sind geöffnet (Maskenpflicht beim Anstellen und bis zum Essensplatz)
- Selbsttestung muss weiterhin durchgeführt (ab dem 27.09. bis zu den Herbstferien drei mal je Woche: MO / MI / FR)
- Grundschüler werden weiterhin zu Hause getestet
- Sekundarstufenschüler (ab Klasse 5) testen sich weiterhin in der Schule unter Anleitung und Aufsicht ihres Lehrers, jeweils zu Beginn ihrer ersten Schulstunde.
- Alle Klassen sind komplett in der Schule (Präsenzunterricht)
Schülerinnen und Schüler können von der Schule auf Antrag von der Pflicht zum Besuch des Präsenzunterrichts befreit werden, sofern durch die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung glaubhaft gemacht wird, dass im Falle einer COVID-19 Erkrankung mit einem besonders schweren Krankheitsverlauf für die Schülerin oder den Schüler oder eine mit ihr oder ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person zu rechnen ist. Die Erklärung einschließlich der ärztlichen Bescheinigung ist innerhalb der ersten Woche nach Beginn des Schuljahres oder Schulhalbjahres bei der Schule abzugeben (Schulleitung).
- Nichtteilnahme am Selbsttest bzw. Verweigern der medizinischen Maske (ohne glaubhafte ärztliche Bescheinigung) gelten als Verletzung der Schulbesuchspflicht; es besteht kein Anspruch auf Fernlernunterricht!
Nähere Infos erhalten Sie auch über die Homepage des Kultusministeriums bzw. folgenden Link: https://km-bw.de/CoronaVO+Schule